NOTAR DR. BENJAMIN SCHULZ

Erbe & Schenkung




Gerade wenn Sie Ihr Vermögen sicher und ohne großen Verlust auf die nächste Generation übertragen möchten oder die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, ist eine qualifizierte Beratung empfehlenswert.





Testament

Es ist zwar möglich, ein Testament selbst zu verfassen, doch gerade im Erbrecht gibt es Faktoren zu beachten, wie es sich der Erblasser gewünscht hat.


Als Ihr Notar entwerfen wir Ihr individuelles Testament mit Ihnen und schützen Sie dabei vor diversen Risiken. Womit auch Sie auf der sicheren Seite sind und sicher sein können, dass Ihr letzter Wille wirksam wird.


Ebenfalls vorteilhaft an einem notariellen Testament ist, dass durch den Notar die tatsächliche Eröffnung des Testaments erst geschieht. So kann ein Testament nicht einfach „verschwinden“.



 

Erbvertrag

Ihren letzten Willen können Sie ebenfalls in Form eines Erbvertrags festlegen. Dieser kann, anders als beim Testament, nicht ohne Weiteres geändert werden, sondern nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners.


Erbverträge müssen generell notariell beurkundet werden.

Inhalt des Erbvertrags kann beispielsweise sein, dass sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und als Schlusserben die gemeinsamen Kinder benennen.




Schenkung

Schenkung ist eng an „Erben und Vererben“ gekoppelt. So kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden, nicht nur als Erbe.


Durch die Schenkung können schenkungssteuerliche beziehungsweise erbschaftssteuerliche Freibeträge genutzt werden. So werden dem zukünftigen Erben hohe Steuerforderungen erspart.


Als Experte im Bereich des Erbrechts und Immobilienrechts erarbeitet unser Notar einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertragsentwurf.